Benutzerordnung

des Verbundes MediaDG

   

I. Allgemeines

In den Bibliotheken/Mediotheken des Verbundes MediaDG stehen über 250.000 Medien zur Ausleihe zur Verfügung. Die Bestände werden laufend aktualisiert und den Wünschen der Nutzer entsprechend ergänzt.

Alle Medien der angeschlossenen Bibliotheken/Mediotheken sind in einem zentralen elektronischen Katalog erfasst und nach einer Vielzahl von Kriterien - wie beispielsweise Autor, Titel oder Systematik - im Online-Katalog (Medienkatalog.be) recherchierbar und lokalisierbar. Dabei kann im Gesamtkatalog oder aber getrennt in den Katalogen der einzelnen angeschlossenen Bibliotheken/Mediotheken recherchiert werden.

Das Besondere am Verbund MediaDG liegt zunächst darin, dass er nicht nur öffentliche Bibliotheken umfasst, sondern auch die Schulmediotheken der Sekundarschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, jene des Regino-Gymnasiums in Prüm sowie die Mediotheken der Autonomen Hochschule Ostbelgien. Außerdem sind die Bestände der Historischen Bibliothek im Staatsarchiv in Eupen sowie der Bibliothek des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft recherchierbar.

Die Schulmediotheken und die Mediotheken der AHS sind allein den Schülern und Lehrern der betreffenden Schule „physisch“ zugängig, aber über den Online-Katalog kann jeder Nutzer - also auch solche der öffentlichen Bibliotheken - im Bestand dieser Mediotheken recherchieren und über die Bestellfunktion Medien aus diesen Mediotheken hin zu „seiner“ öffentlichen Bibliothek liefern lassen und dort ausleihen. Im Gegenzug ist es Schülern und Lehrern in einer angeschlossenen Schulmediothek auch möglich, Medien aus einer öffentlichen Bibliothek zu ihrer Schulmediothek zu bestellen.

Die Online-Bestellung geschieht in Echtzeit, d.h. der Nutzer erkennt bei seiner Recherche am eingeblendeten Status, ob das gesuchte und gefundene Medium verfügbar oder ausgeliehen ist. Hat das Medium den Status „verfügbar“ oder „entliehen“, kann er es unmittelbar über Internet bestellen und angeben, in welcher Bibliothek/Mediothek er es abholen möchte; ein wöchentlicher Fahrdienst des Medienzentrums bringt das bestellte Medium dann zu der angegebenen Bibliothek/Mediothek.

Alle dem Verbund MediaDG angeschlossenen öffentlichen Bibliotheken einerseits und Schulmediotheken andererseits haben dieselben Ausleihkonditionen, die in der vorliegenden Benutzerordnung für alle Nutzer verbindlich festgeschrieben sind.

Mit seiner Unterschrift auf dem Leserausweis erklärt der Nutzer sein Einverständnis mit der vorliegenden Benutzerordnung. Er stimmt damit gleichzeitig zu, dass die Bibliotheken und Mediotheken zur Abgleichung von Schadensforderungen und Haftansprüchen seine Datenschutzrechte, soweit sie sich auf die Benutzung der Bibliotheken bzw. Mediotheken beziehen, einschränken können.

 

II. Die Einschreibung

Wer Nutzer werden möchte, gibt den Personalmitgliedern einer angeschlossenen Bibliothek/Mediothek alle erforderlichen Auskünfte, unter anderem durch die Vorlage des Personalausweises oder ähnlicher amtlicher Dokumente.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich, mit der diese ebenfalls die vorliegende Benutzerordnung annehmen.

Juristische Personen stellen einen schriftlichen Antrag, der mit dem Dienststempel versehen ist und den oder die Name(n) der(s) Bevollmächtigen beinhaltet.

Die Nutzer erhalten gegen Entrichten einer Jahresgebühr einen nicht übertragbaren Benutzerausweis. Die Ausleihe ist nur mit diesem Benutzerausweis möglich, da er bei einer Vor-Ort-Ausleihe vorzulegen und bei der Bestellung über Internet die Ausweisnummer und das Passwort einzugeben sind.

Der Benutzerausweis bleibt Eigentum der Bibliothek oder Mediothek und ist auf Verlangen vorzuzeigen. Die Daten des Nutzers werden zentral auf dem Server des Verbundes MediaDG gespeichert und verwaltet; sie sind von den Personalmitgliedern der Bibliotheken/Mediotheken einsehbar.

Namens- und Wohnungsänderungen sowie der Verlust des Ausweises sind unverzüglich mitzuteilen.

 

III. Die Ausleihe

Es dürfen nicht mehr als 20 Medien gleichzeitig ausgeliehen werden. Die maximale Ausleihdauer beträgt drei Wochen für Bücher und Hörbücher, zwei Wochen für Zeitschriften und Spiele sowie eine Woche für die anderen Medien.

Verlängerungen - bei persönlicher Vorstellung - erstrecken sich über die jeweilige Ausleihdauer und dürfen maximal einmal um die jeweilige Ausleihdauer getätigt werden.

Der Nutzer ist für die sorgfältige Behandlung der ausgeliehenen Medien verantwortlich und haftet für entstandene Schäden oder Verlust. Die Nutzer sind gehalten, das Ausleihpersonal vor der Ausleihe auf festgestellte Schäden aufmerksam zu machen. Für beschädigte oder verloren gegangene Medien ist der Nutzer ersatzpflichtig; dieser Verpflichtung muss der Nutzer durch Zahlung der von der jeweiligen Bibliothek/Mediothek festgelegten Ersatz- oder Reparatursumme nachkommen.

Die Nutzer der ausgeliehenen Medien sind zur Einhaltung aller geltenden urheberrechtlichen Bestimmungen verpflichtet; die ausleihende Bibliothek/Mediothek übernimmt bei Zuwiderhandlungen keinerlei Verantwortung oder Haftung.

Die Medien werden gegen Vorlage des Ausweises ausgeliehen. Die Leihfrist oder die Anzahl Medien kann seitens der ausleihenden Einrichtung begrenzt werden.

Die Medien der Präsenzbestände können nur innerhalb der jeweiligen Einrichtungen benutzt werden; sie sind in der Statusleiste des Online-Katalogs als solche gekennzeichnet.

Die Bibliotheken/Mediotheken des Verbundes bemühen sich, nicht vorhandene Literatur aus anderen Einrichtungen im Original oder als Kopie zu besorgen. Die nehmende Bibliothek ist beim Leihverkehr an die Bestimmungen der gebenden Bibliothek und den internationalen Vereinbarungen gebunden. Die im Rahmen der Ausleihe über Fernleihe anfallenden Kosten sind vollständig vom Nutzer zu tragen.

Bei der Verbuchung der Medien erhalten Sie einen Fristbeleg mit dem Rückgabedatum der von Ihnen entliehenen Medien.

 

IV. Die EDV-Arbeitsplätze in den öffentlichen Bibliotheken

Die Bibliotheken haften nicht für

  • die Folgen von Verletzungen des Urheberrechtes durch Benutzer der EDV-Arbeitsplätze;
  • die Folgen von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern;
  • Schäden, die einem Benutzer auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihm besuchten Websites oder Homepages entstehen;
  • Schäden, die einem Benutzer durch die Nutzung der Bibliotheksarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien und Medienträger entstehen;
  • Schäden, die einem Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter auf Grund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen;
  • die Funktionsfähigkeit der bereitgestellten Hard- und Software
  • die Verfügbarkeit der an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien

Die Benutzerinnen und Benutzer verpflichten sich

  • die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen gesetzwidrige Informationen weder zu nutzen, noch zu verbreiten;
  • keine Dateien und Programme der Bibliotheken oder Mediotheken oder zu manipulieren;
  • keine geschützten Dateien zu nutzen;
  • die Kosten für die Beseitigung von Schäden zu übernehmen, die durch die Nutzung der Arbeitsplätze an den Gerätschaften und Medien der Bibliotheken und Mediotheken entstehen;
  • bei Weitergabe ihrer Zugangsberechtigung an Drittpersonen alle dadurch entstehenden Schadenkosten und Verpflichtungen zu übernehmen:
  • die eventuellen zeitlichen oder programmbezogenen Einschränkungen, die durch die Personalmitglieder der Bibliotheken und Mediotheken mitgeteilt werden, an den jeweiligen Arbeitsplätzen zu beachten

Es ist nicht gestattet,

  • technische Störungen in Eigenregie zu beheben;
  • Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Internet an den diversen Arbeitsplätzen zu installieren;
  • eigene Datenträger an den Geräten zu nutzen;
  • Änderungen an den Konfigurationen der Arbeitsplätze und/oder des Netzwerkes durchzuführen.

 

V. Ausschluss

Die Bibliotheken und Mediotheken können Personen, die gegen die Benutzerordnung oder gegen die Anordnungen des Personals verstoßen, zeitweise oder ständig von der weiteren Nutzung ausschließen.

 

VI. Die Bedingungen und Gebühren für Ausleihen (Ausleihen sind grundsätzlich nur möglich mit einem gültigen MediaDG-Nutzerausweis)

 

Ausleihen IN den öffentlichen Bibliotheken (ÖB) und bei Online-Bestellungen AUS den öffentlichen Bibliotheken (ÖB)

 

Leihfristen

Buch (ÖB), Hörbuch (ÖB), Tonie (ÖB), E-Book

21 Kalendertage

Zeitschrift (ÖB), Spiele (ÖB)

14 Kalendertage

CD (ÖB), DVD (ÖB)

7 Kalendertage

Kulanzfrist

 

0 Tage

Rücklegefrist

alle Medien

14 Tage

Verlängerungen

1 x (um die jeweilige Ausleihdauer)

Gebühr = die jew. Ausleihgebühr

Maximalanzahl Medien

 

20 (höchstens 10 audiovisuelle Medien)

Ausleihgebühren

Buch (ÖB), Zeitschrift (ÖB)

0,20 € / Medium

CD (ÖB)

0,50 € / Medium

Hörbuch (ÖB),Tonie (ÖB)

1,50 € / Medium

DVD (ÖB)

1,25 € / Medium

Spiel (ÖB)

1,50 € / Medium

E-Book

Kostenlos

Säumnisgebühren

Buch (ÖB), Zeitschrift (ÖB)

0,05 € / Öffnungstag / Medium

CD (ÖB), Hörbuch (ÖB),Tonie (ÖB)

0,10 € / Öffnungstag / Medium

DVD (ÖB)

0,25 € / Öffnungstag / Medium

Spiel (ÖB)

0,15 € / Öffnungstag / Medium

Mahngebühr

alle Medien

1,00 € pro Mahnung

Bestellgebühr

alle Medien

0,50 € / Medium

Nicht-Abholgebühr

alle Medien

1 € / Medium

Ersatzausweis

 

5 €

 

 

Ausleihen IN den Schulmediotheken (SM) und IN den Mediotheken der AHS (PM) (nur für Lehrer und Schüler/Studenten der betreffenden Schule möglich)

 

  • Die Vor-Ort-Ausleihe in den Schulmediotheken und den Pädagogischen Mediotheken des Verbundes ist Schüler/innen, Lehrer/innen des Tagesunterrichtes sowie dem Erzieher- und Verwaltungspersonal der Schule vorbehalten.
  • Die Bedingungen der Vor-Ort-Ausleihe sind unabhängig vom Schulnetz für alle Schulmediotheken des Verbundes gleich. Es gilt die in der Schulmediothek ausgelegte Schulmediotheksordnung, die von Lehrern und Schülern einzuhalten ist. Änderungen bedürfen der Genehmigung des Koordinators für die Schulmediotheken. Die aktuell geltenden Ausleihkonditionen sind folgende:

Ausleihgebühr für Medien

Lehrer, Schüler, Personal der Schule

Keine

Leihfristen

Buch, Hörbuch

21 Kalendertage

alle anderen Medien

7 Kalendertage

Verlängerungen

1x (um die jeweilige Ausleihdauer)

 

Säumnisgebühren

Buch, Zeitschrift

0,05 € / Öffnungstag / Medium

alle anderen Medien

0,25 € / Öffnungstag / Medium

Maximalanzahl Medien

Schüler/innen

10 Medien

Lehrer/innen

20 Medien

Entleihbare Medien

alle Medien, die nicht zum Präsenzbestand gehören

 

Mahngebühr

 

1,00 € pro Mahnung

Sonstige Gebühren

beschädigte Medienbox

0,50 €

zerstörte Medienbox

1,00 €

 

Allgemeine Fragen

Fragen zum Verbund

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Mail: jens.giesdorf@dgov.be
Tel.: +32 87 789 654

www.ostbelgienlive.be
www.ostbelgienbildung.be